Verwaltungsgerichtshof
14.12.2011
2009/17/0125
GRS wie 2003/17/0256 E 25. Mai 2005 RS 1
Wie aus Paragraph 164, Absatz eins, Wr LAO klar hervorgeht, kommt es, worauf die belangte Behörde zutreffend hingewiesen hat, für die Gebührlichkeit des Säumniszuschlages auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen nicht an.