Verwaltungsgerichtshof
31.03.2011
2009/15/0199
GRS wie 95/16/0106 E 29. Jänner 1997 RS 1
Im Abgabenverfahren dürfen auch Beweismittel verwendet werden, die andere Behörden erhoben haben; eine unmittelbare Beweisaufnahme ist im Abgabenverfahren nicht erforderlich.