Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2011

Geschäftszahl

2009/15/0199

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/16/0106 E 29. Jänner 1997 RS 1

Stammrechtssatz

Im Abgabenverfahren dürfen auch Beweismittel verwendet werden, die andere Behörden erhoben haben; eine unmittelbare Beweisaufnahme ist im Abgabenverfahren nicht erforderlich.