Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2013

Geschäftszahl

2009/15/0175

Rechtssatz

Ist nach originär-innerstaatlichem Recht eine Abfuhrpflicht gegeben, kann eine Abfuhr der Abzugsteuer nach Paragraph 99, EStG 1988 nur mehr dann unterbleiben, wenn alle Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung für eine Entlastung an der Quelle in unmittelbarer Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens erfüllt sind vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Juni 2009, 2009/15/0090).