Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2010

Geschäftszahl

2009/12/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/12/0115 E 12. November 2008 RS 3

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Funktion des medizinischen Sachverständigen im Ruhestandsversetzungsverfahren gelten ohne jede Einschränkung auch für Befund und Gutachten der PVA wie sie in Paragraph 14, Absatz 4, zweiter Satz BDG 1979 vorgesehen sind vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 2006, Zl. 2005/12/0202).