Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2010

Geschäftszahl

2009/12/0140

Rechtssatz

Die ständige Rechtsprechung des VwGH legt den Begriff "Angelegenheiten" in Paragraph 41 a, Absatz 6, BDG 1979 weit aus; danach zählt dazu auch die Entscheidung über die Frage, ob eine bestimmte Maßnahme eine mit Bescheid zu verfügende Versetzung oder aber eine Dienstzuteilung ist (Hinweis E vom 5. September 2008, 2007/12/0078, und E vom 3. Juli 2008, 2008/12/0049). Nichts anderes gilt für die Frage der Abgrenzung einer - auf Basis der Behauptungen des Beamten im Verwaltungsverfahren vorliegenden - Versetzung von allfälligen anderen Maßnahmen; und zwar unabhängig davon, ob die Behauptung des Beamten, es liege materiell eine Versetzung vor, zutrifft oder nicht.