Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2011

Geschäftszahl

2009/12/0112

Rechtssatz

Eine als bloße Abwesenheitsvertretung konzipierte Stellvertreterfunktion ist bei der Arbeitsplatzbewertung nicht zu berücksichtigen (Hinweis E vom 17. Oktober 2008, 2007/12/0090).