Verwaltungsgerichtshof
12.05.2010
2009/12/0084
GRS wie 90/09/0035 E 18. Oktober 1990 RS 1
Dienstliche Aufgaben sind alle mit dem Arbeitsplatz des Beamten (Paragraph 36, BDG 1979) verbundene Aufgaben. Ihre Festlegung erfolgt in der Regel durch generelle bzw individuelle Weisungen.