Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2010

Geschäftszahl

2009/12/0062

Rechtssatz

Die Bewilligung einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit "bis auf Widerruf" (wohl gemeint: durch den Beamten) ist unzulässig.