Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2010

Geschäftszahl

2009/10/0075

Rechtssatz

Die Entfernung des Bewuchses kann nicht zum Verlust der einmal eingetretenen Waldeigenschaft führen vergleiche E 2. Oktober 2007, 2006/10/0175).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2009/10/0077