Verwaltungsgerichtshof
13.12.2010
2009/10/0075
Die Entfernung des Bewuchses kann nicht zum Verlust der einmal eingetretenen Waldeigenschaft führen vergleiche E 2. Oktober 2007, 2006/10/0175).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/10/0077