Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2010

Geschäftszahl

2009/09/0307

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtswidrigkeit der Zugrundelegung eines Bruttomonatsbezugs in einem Verfahren betreffend Disziplinarstrafe der Geldstrafe, da die belBeh im angefochtenen Bescheid nicht dargelegt hat, wie sie zu diesem Betrag gelangt ist, und entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Paragraph 92, Absatz 2, BDG 1979 nicht den (niedrigeren) Bruttomonatsbezug des Beamten zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses sondern denjenigen zum Zeitpunkt des angefochtenen (zweitinstanzlichen) Bescheides herangezogen hat.