Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2011

Geschäftszahl

2009/09/0299

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/09/0072 E 20. November 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Gemäß Paragraph eins, Absatz 4, in Verbindung mit Absatz 6 und Paragraph 3, Absatz eins, DMSG hat sich die Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung eines Objektes auf jenen Zustand zu beziehen, in dem es sich im Zeitpunkt der erstmaligen Erlassung eines Bescheides befand.