Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2010

Geschäftszahl

2009/09/0261

Rechtssatz

Klauseln im Rahmenwerkvertrag (hier: dort ist "eindeutig

festgehalten, dass der Vertragspartner ... eigenständig und

eigenverantwortlich zu arbeiten hat") sind dann völlig ohne jede Aussagekraft, wenn kein im Vorhinein abgrenzbares Werk vorliegt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2009/09/0263

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2009/09/0258 E 9. Dezember 2010