Verwaltungsgerichtshof
30.09.2010
2009/09/0261
Klauseln im Rahmenwerkvertrag (hier: dort ist "eindeutig
festgehalten, dass der Vertragspartner ... eigenständig und
eigenverantwortlich zu arbeiten hat") sind dann völlig ohne jede Aussagekraft, wenn kein im Vorhinein abgrenzbares Werk vorliegt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/09/0263
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2009/09/0258 E 9. Dezember 2010