Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2012

Geschäftszahl

2009/09/0066

Rechtssatz

Die Bedeutung eines Gebäudes ist als solches und nicht bloß von dessen Architekten (hier Eduard Kuschee) für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines Bauwerks iSd Paragraph eins, Absatz eins und 2 DMSG 1923 maßgeblich. Außerdem ist Eduard Kuschee durchaus als Architekt und Baumeister mit Bezug auf eine Reihe von beachtenswerten Gebäuden hervorgetreten, sodass er nicht als unbedeutend bezeichnet werden kann.