Verwaltungsgerichtshof
26.01.2012
2009/09/0066
Die Bedeutung eines Gebäudes ist als solches und nicht bloß von dessen Architekten (hier Eduard Kuschee) für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines Bauwerks iSd Paragraph eins, Absatz eins und 2 DMSG 1923 maßgeblich. Außerdem ist Eduard Kuschee durchaus als Architekt und Baumeister mit Bezug auf eine Reihe von beachtenswerten Gebäuden hervorgetreten, sodass er nicht als unbedeutend bezeichnet werden kann.