Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.2010

Geschäftszahl

2009/09/0018

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/09/0063 E 22. April 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob ein "Werkvertrag (Subwerkvertrag)" zwischen dem Bf und einem Dritten vorgelegen hat, handelt es sich um eine auf Grund des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes zu lösende Rechtsfrage, jedoch nicht um ein Sachverhaltsvorbringen vergleiche E 20. November 2008, 2008/09/0281).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2009/09/0013 E 24. Februar 2011