Verwaltungsgerichtshof
24.02.2011
2009/09/0015
GRS wie 2002/09/0180 E 17. November 2004 RS 1
Baustellen sind Arbeitsstellen eines Unternehmens, die im allgemeinen Betriebsfremden nicht zugänglich sind (Hinweis E 15.9.2004, Zl. 2002/09/0115, mwN).