Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2011

Geschäftszahl

2009/09/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/09/0065 E 10. Dezember 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Nach Paragraph 28, Absatz 7, AuslBG, der also eine Rechtsvermutung im Sinne des Vorliegens eines der Bewilligung unterliegenden Beschäftigungsverhältnisses normiert, obliegt es dem Beschuldigten das Fehlen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses glaubhaft zu machen vergleiche E 24. Mai 2007, 2006/09/0196).