Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2009

Geschäftszahl

2009/09/0007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/09/0285 E 16. Dezember 2008 RS 5

Stammrechtssatz

Steht der konkrete Umfang des angeblichen "Werkes" nicht fest, fehlt es auch am gewährleistungstauglichen Erfolg der Werkleistung vergleiche Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 4, AÜG).