Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2012

Geschäftszahl

2009/08/0247

Rechtssatz

Die Frage, welcher Kollektivvertrag anwendbar ist, ist nicht durch einen Sachverständigenbeweis zu klären; es handelt sich hiebei vielmehr um eine Rechtsfrage, wobei die Anwendbarkeit eines Kollektivvertrages - im Wesentlichen - aus der Kollektivvertragsangehörigkeit des (potentiellen) Dienstgebers folgt.