Verwaltungsgerichtshof
08.09.2010
2009/08/0215
Zur Beurteilung der Kausalität der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit der Beitragsschulden kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Nachverrechnung auf Grund einer Beitragsprüfung an, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem die Meldepflicht verletzt wurde (Hinweis: E 20. April 2005, 2003/08/0158).
ECLI:AT:VWGH:2010:2009080215.X05