Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2010

Geschäftszahl

2009/08/0215

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Kausalität der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit der Beitragsschulden kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Nachverrechnung auf Grund einer Beitragsprüfung an, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem die Meldepflicht verletzt wurde (Hinweis: E 20. April 2005, 2003/08/0158).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2010:2009080215.X05