Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2012

Geschäftszahl

2009/08/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0156 E 16. April 1991 RS 8

Stammrechtssatz

Als Grundlage für eine Schätzung (Paragraph 42, Absatz 3, ASVG) der wöchentlichen Einsatzzeit von Lastkraftfahrern ist ein Gutachten der zuständigen Fachgruppe der gesetzlichen Interessensvertretung für das Güterbeförderungsgewerbe grundsätzlich geeignet (Hinweis E 23.10.1986, 85/08/0033).