Verwaltungsgerichtshof
12.09.2012
2009/08/0004
Ein Fremdvergleich als Schätzungsmethode nach Paragraph 42, Absatz 3, ASVG ist zulässig, wenn er geeignet ist, Beitragsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben.