Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.2011

Geschäftszahl

2009/07/0212

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0174 E 8. April 1997 RS 6

Stammrechtssatz

Grundsätzlich ist es unzulässig, eine wasserrechtliche Bewilligung mit einer Beweissicherung zu verknüpfen, deren positives Ergebnis Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung sein soll (Hinweis E 23.6.1992, 90/07/0014).