Verwaltungsgerichtshof
10.11.2011
2009/07/0212
GRS wie 95/07/0174 E 8. April 1997 RS 6
Grundsätzlich ist es unzulässig, eine wasserrechtliche Bewilligung mit einer Beweissicherung zu verknüpfen, deren positives Ergebnis Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung sein soll (Hinweis E 23.6.1992, 90/07/0014).