Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2011

Geschäftszahl

2009/07/0180

Rechtssatz

Dem gemäß Paragraph 9, Absatz 2, VStG verantwortlichen Beauftragten erscheint es zusinnbar, sich hinsichtlich der durch Paragraph 2, Absatz eins, Wr IG-L-Maßnahmenkatalog 2005 auferlegten Pflichten bezüglich der Möglichkeit des Einbaus von verordnungskonformen Partikelfiltern die fachlichen Kenntnisse zu verschaffen bzw sich einer fachkundigen Person (etwa des Herstellers, oder über Anfrage bei der zuständigen Behörde) zu bedienen, oder eben im Zweifel die Maschinen nicht in Betrieb zu nehmen (Hinweis E 4. Juli 1997, 97/03/0030).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2009/07/0181

2009/07/0183

2009/07/0182