Verwaltungsgerichtshof
15.09.2011
2009/07/0180
Nach Paragraph 2, Absatz eins, Wr IG-L-Maßnahmenkatalog 2005 dürfen die dort näher umschriebenen Maschinen nur mit Partikelfiltersystemen ausgestattet eingesetzt werden, wobei in Absatz 2, nähere Bestimmungen über die Phase des Einbaus und der Regeneration des Systems getroffen werden und schließlich eine Erhöhung bestimmter Schadstoffemissionen (Sekundäremissionen) im gereinigten Abgas nach dem Einbau des Systems unzulässig ist. Der Einsatz von Maschinen iSd Absatz eins, ohne Partikelfiltersystem oder mit einem den Anforderungen des Paragraph 2, Absatz 2, legcit nicht entsprechenden System stellt einen Verstoß gegen die Verordnung dar. Die in Rede stehende Norm beinhaltet aber kein Gebot der Nachrüstung alter Maschinen. Die Frage der technischen Möglichkeit der Nachrüstung alter Maschinen spielt bei der Einhaltung dieser Norm daher keine Rolle.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/07/0181
2009/07/0183
2009/07/0182