Verwaltungsgerichtshof
13.10.2011
2009/07/0166
GRS wie 2006/07/0014 E 22. Februar 2007 VwSlg 17131 A/2007 RS 6
Der sowohl im Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz als auch in den Landesausführungsgesetzen gebrauchte Ausdruck "gewidmet" ist im Sinne einer tatsächlichen Nutzung des betroffenen Grundstückes zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken zu verstehen. Dem Fall einer aktuell bestehenden Nutzungsart sind aber auch solche Nutzungen gleichzuhalten, für welche vom Eigentümer des betroffenen Grundstückes die ernsthafte Absicht ihrer Ausübung als erwiesen anzusehen ist (Hinweis E 26. April 2001, 97/07/0171).
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070166.X01