Verwaltungsgerichtshof
20.09.2012
2009/07/0141
Mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 90 aus 2000, ist Paragraph 31 b, WRG 1959 entfallen. Ziel dieser Novelle, die am 1. Jänner 2001 in Kraft trat, war eine Rechtsbereinigung. Die Bestimmungen für Deponien wurden aus dem WRG 1959 in das AWG 1990 übernommen. Die bisher im WRG 1959 bewilligungspflichtigen Deponien wurden in das konzentrierte Verfahren des AWG 1990 übergeleitet (EB zur Regierungsvorlage 178 BlgNR römisch 21 GP, 14).