Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.2010

Geschäftszahl

2009/07/0131

Rechtssatz

Ein Ort, bei dem es zu einer Verletzung von Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 4, AWG 2002 kommt, ist als nicht geeignet iSd Paragraph 15, Absatz 3, Ziffer 2, AWG 2002 anzusehen.