Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.2011

Geschäftszahl

2009/07/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/07/0117 E 18. März 1994 RS 2

(hier ohne Bezug auf eine konkrete Satzung)

Stammrechtssatz

Die in Paragraph 2, der Satzung der Agrargemeinschaft verankerte Verpflichtung der Organe der Agrargemeinschaft, "die bestmögliche und andauernde Erfüllung der berechtigten Ansprüche ihrer Mitglieder" sicherzustellen, besagt im Kern, daß die Organe für die "Zweckmäßigkeit der Bewirtschaftung" des Gemeinschaftsvermögens zu sorgen haben (Hinweis E 2.10.1990, 90/07/0049).