Verwaltungsgerichtshof
17.02.2011
2009/07/0105
GRS wie 92/07/0058 E 15. Dezember 1992 VwSlg 13754 A/1992 RS 3 (Hier mit dem Zusatz "und nicht begründet")
Die Eintragung von Einforstungsrechten im Grundbuch ist nicht konstitutiv, sondern lediglich deklarativ; durch die Eintragung im Grundbuch können solche Nutzungsrechte nicht abgeändert werden (Hinweis E 24.3.1992, 89/07/0007).