Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2012

Geschäftszahl

2009/07/0084

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einräumung eines Zwangsrechts nach Paragraph 60, WRG 1959 sind mehrere Faktoren zu beurteilen; dabei kann auch der Aspekt der Kosten eine Rolle spielen (Hinweis E 24. Mai 2012, 2012/07/0035, 0036).