Verwaltungsgerichtshof
22.12.2011
2009/07/0036
Ein Regulierungsverfahren ist insbesondere dann durchzuführen, wenn die Nutzungen ungeregelt oder der Ertragsfähigkeit nicht angepasst sind oder das Regulierungsverfahren wegen Streitigkeiten hierüber erforderlich erscheint. Es hat vor allem die Aufgabe, den nachhaltigen Ertrag der agrargemeinschaftlichen Grundstücke, die wirtschaftlich zulässigen Nutzungen und die Ansprüche der Parteien auf diese Nutzungen zu ermitteln. Zudem schafft es die Grundlagen für den Wirtschaftsplan und die Verwaltungssatzungen. Es dient der Fixierung und Sicherung der alten, nach örtlicher Übung überkommenen Nutzungsrechte in einem stufenförmigen Verfahren. Davon ist das Teilungsverfahren zu unterscheiden, welches die Umwandlung einer öffentlich-rechtlichen Berechtigung in ein (privatrechtliches) Eigentum mit sich bringt (Paragraph 7, Absatz 2, Stmk AgrGG 1985).
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070036.X01