Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2010

Geschäftszahl

2009/07/0001

Rechtssatz

Es reicht für die Verneinung der Parteistellung in einem Verfahren betreffend wasserrechtliche Bewilligung nicht aus, dass durch Vorschreibung von Nebenbestimmungen ein (tatsächlicher) Eingriff in wasserrechtlich geschützte Rechte verhindert wird. Entscheidend ist, ob die Möglichkeit einer Beeinträchtigung besteht. Nur wenn eine solche Möglichkeit nicht besteht, kann die Parteistellung verneint werden.