Verwaltungsgerichtshof
30.09.2010
2009/07/0001
GRS wie 2001/07/0077 E 13. Dezember 2001 RS 1
Es reicht bereits die potenzielle Beeinträchtigung von Rechten im Sinn des Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 aus, um die Parteistellung zu begründen, und ist sie nicht davon abhängig, dass tatsächlich in geschützte Rechte eingegriffen wird.