Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2010

Geschäftszahl

2009/07/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0077 E 13. Dezember 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Es reicht bereits die potenzielle Beeinträchtigung von Rechten im Sinn des Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 aus, um die Parteistellung zu begründen, und ist sie nicht davon abhängig, dass tatsächlich in geschützte Rechte eingegriffen wird.