Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.2010

Geschäftszahl

2009/06/0267

Rechtssatz

Die Flächenwidmung allgemeines Wohngebiet, deren Inhalt sich aus Paragraph 23, Absatz 5, Litera b, Stmk ROG 1974 ergibt, vermittelt dem Nachbarn einen Immissionsschutz. Ein Immissionsschutz ergibt sich auch aus Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 43, Absatz 2, Ziffer 5, Stmk BauG 1995 (eingeschränkt auf Schallschutz).