Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.2011

Geschäftszahl

2009/06/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/06/0143 E 21. Mai 1992 VwSlg 13640 A/1992 RS 12 (hier: nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

Bei der raumordnungsrechtlichen Beurteilung der Betriebstype kommt es auf die im gewerberechtlichen Verfahren maßgebenden Emissionen des konkreten Betriebes unter Einhaltung der konkret erteilten Auflagen gerade nicht an. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden (sofern dazu ausreichend Parteiengehör gewährt worden ist), jedoch müssen dabei die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für Baubehörde und Gewerbebehörde beachtet werden (Hinweis E 18.9.1990, 90/05/0012).