Verwaltungsgerichtshof
08.06.2011
2009/06/0193
GRS wie 2007/06/0300 E 1. April 2008 RS 2
Paragraph 8 a, Slbg BauPolG (der das Vorbringen nachträglicher Einwendungen eines übergangenen Nachbarn betrifft) ist im Hinblick auf seinen maßgeblichen Wortlaut im Fall einer nachträglichen Baubewilligung nicht anwendbar.