Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2009

Geschäftszahl

2009/06/0144

Rechtssatz

Von einem "Zuschlag" ist in Paragraph 4, AHK 2005 (anders als in Paragraph 4, AHR) nicht ausdrücklich die Rede, das ergibt sich bloß mittelbar aus dem Regelungsinhalt, der auf einen "Durchschnitt" abstellt. Übersteigen die erbrachten Leistungen nach Art oder Umfang den Durchschnitt erheblich, sind nach Paragraph 4, AHK 2005 höhere Honoraransätze (als sonst vorgesehen) angemessen, sprich, ein Zuschlag.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2009/06/0156

2009/06/0157

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2009/06/0154 E 25. Februar 2010

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2009:2009060144.X03