Verwaltungsgerichtshof
17.12.2009
2009/06/0144
Von einem "Zuschlag" ist in Paragraph 4, AHK 2005 (anders als in Paragraph 4, AHR) nicht ausdrücklich die Rede, das ergibt sich bloß mittelbar aus dem Regelungsinhalt, der auf einen "Durchschnitt" abstellt. Übersteigen die erbrachten Leistungen nach Art oder Umfang den Durchschnitt erheblich, sind nach Paragraph 4, AHK 2005 höhere Honoraransätze (als sonst vorgesehen) angemessen, sprich, ein Zuschlag.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/06/0156
2009/06/0157
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2009/06/0154 E 25. Februar 2010
ECLI:AT:VWGH:2009:2009060144.X03