Verwaltungsgerichtshof
06.09.2011
2009/05/0348
Maßgeblich ist, dass der baupolizeiliche Auftrag nicht rechtsgrundlos ergehen darf, weshalb die bloße Zitierung einer unrichtigen Gesetzesstelle durch Baubehörden nicht von entscheidender Bedeutung ist und nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führt (Hinweis E vom 15. Juli 2003, 2002/05/0108, und E vom 23. Februar 2011, 2010/06/0274, mwN).