Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2010

Geschäftszahl

2009/05/0323

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/05/0118 E 31. März 2005 RS 3

Stammrechtssatz

Bei Aufträgen betreffend die Behebung eines konsenswidrigen Zustandes gemäß Paragraph 129, Absatz 10, BauO für Wien ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht zu prüfen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. November 1973, Zl. 907/73).