Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2010

Geschäftszahl

2009/05/0323

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/05/0085 B 14. Mai 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Hat ein Miteigentümer gegen einen erstinstanzlichen Bauauftrag kein Rechtsmittel ergriffen, kann er durch die Abweisung von Rechtsmitteln anderer Miteigentümer in seinen Rechten nicht verletzt werden.