Verwaltungsgerichtshof
25.03.2010
2009/05/0323
GRS wie 83/05/0085 B 14. Mai 1985 RS 2
Hat ein Miteigentümer gegen einen erstinstanzlichen Bauauftrag kein Rechtsmittel ergriffen, kann er durch die Abweisung von Rechtsmitteln anderer Miteigentümer in seinen Rechten nicht verletzt werden.