Verwaltungsgerichtshof
25.03.2010
2009/05/0323
GRS wie 83/05/0085 B 14. Mai 1985 RS 1
Durch die Entscheidung über die Berufung von zwei anderen Miteigentümern gegen einen baupolizeilichen Auftrag kann der Beschwerdeführer nur in dem Fall in seinen Rechten verletzt sein, dass die Berufungsbehörde den erstinstanzlichen Bescheid abänderte.