Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2010

Geschäftszahl

2009/05/0316

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/05/0147 E 19. September 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Das Baubewilligungsverfahren ist ein antragsbedürftiges Verfahren, in welchem es darauf ankommt, welcher Zustand durch die Verwirklichung des vom Bauwerber eingereichten Bauvorhabens herbei geführt werden soll (Projektgenehmigungsverfahren). Der Bauwerber kann seinen Antrag in jeder Lage des Verfahrens zurückziehen und abändern vergleiche hiezu Hauer/Pallitsch, Kärntner Baurecht, 4. Auflage, Anmerkung 2 zu Paragraph 9, Krnt BauO 1996, Seite 130).