Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2010

Geschäftszahl

2009/05/0316

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/05/0196 E 23. Februar 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Der Nachbar kann im Baubewilligungsverfahren die Untätigkeit der Baubehörde nur im Berufungsverfahren geltend machen, da eine Verletzung seiner Rechte erst durch die Baubewilligung eintreten kann.