Verwaltungsgerichtshof
28.09.2010
2009/05/0316
GRS wie 96/05/0196 E 23. Februar 1999 RS 1
Der Nachbar kann im Baubewilligungsverfahren die Untätigkeit der Baubehörde nur im Berufungsverfahren geltend machen, da eine Verletzung seiner Rechte erst durch die Baubewilligung eintreten kann.