Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.2011

Geschäftszahl

2009/05/0293

Rechtssatz

Das Wr GebrauchsabgabeG 1966 enthält keine Anordnung, dass über einen Antrag auf Erteilung einer Gebrauchserlaubnis oder über eine Berufung gegen einen eine Gebrauchserlaubnis versagenden Bescheid mündlich zu verhandeln wäre.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2009/05/0336 E 6. September 2011