Verwaltungsgerichtshof
06.09.2011
2009/05/0293
Das Verfahren zur Erteilung einer Gebrauchserlaubnis ist ein Projektgenehmigungsverfahren, in dem es nicht darauf ankommt, welcher Zustand besteht, sondern darauf, welcher Zustand nach Verwirklichung des Projekts herbeigeführt werden soll (Hinweis B vom 23. Juni 2008, 2007/05/0228, mwN).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2009/05/0336 E 6. September 2011