Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2010

Geschäftszahl

2009/05/0277

Rechtssatz

Ob dem Bauwerber ein entsprechender "Verkehrsflächenbeitrag" vorzuschreiben ist, betrifft keine durch Paragraph 31, Absatz 4, OÖ BauO 1996 den Nachbarn gewährleisteten subjektiv-öffentliche Rechte.