Verwaltungsgerichtshof
28.09.2010
2009/05/0265
GRS wie 2009/05/0098 E 25. März 2010 RS 3
Ein behördlicher Auftrag ist bereits dann ausreichend konkretisiert, wenn einem Fachmann erkennbar ist, welche Maßnahmen durchzuführen sind. Einer ausdrücklichen Anführung von mit der fachgerechten Durchführung notwendigerweise verbundenen einzelnen Arbeiten bedarf es nicht (Hinweis E vom 18. Dezember 2006, 2006/05/0056, mwN).