Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.2010

Geschäftszahl

2009/05/0252

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/05/0168 E 4. September 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Beseitigungsauftrag gemäß Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO ist stets an den Eigentümer zu richten, dies unabhängig davon, ob er oder seine Rechtsvorgänger oder aber ein Dritter den konsenswidrigen Zustand herbeigeführt haben.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2009/05/0276