Verwaltungsgerichtshof
23.02.2010
2009/05/0234
Erweist sich das vorgelegte Betriebskonzept als mangelhaft, ist dieses - sofern es sich nicht von vorneherein als ungeeignet und nicht verbesserungsfähig darstellt und es die Behörde oder der von ihr bestellte Sachverständige für erforderlich erachten - zu ergänzen (Hinweis E vom 19. Jänner 2010, 2009/05/0079).