Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2010

Geschäftszahl

2009/05/0234

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/05/0297 E 29. Jänner 2008 RS 10

Stammrechtssatz

Ein wesentlicher Bestandteil des Begriffes "Landwirtschaft" ist die Bodennutzung im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion oder eine diese Urproduktion typischerweise begleitende Nebenerwerbstätigkeit. Zur Ausübung der konkret beabsichtigten Landwirtschaft ist es daher erforderlich, zunächst die Art und den Umfang der Landwirtschaft als gesamtes, d.h. auch mit den dazugehörigen Nebengewerben im Sinne der Gewerbeordnung, festzustellen vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 2002, Zl. 2001/05/0002).